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Süggerath, den 01. August 1927 Pachtvertrag
Zwischen dem F.C. Germania und den Landwirten Aloys Kempen und Franz Herings wurde folgender Pachtvertrag geschlossen. Herr Franz Herings verpachtet dem F.C. seine 2 1/2 Morgen große Wiese zum Preise von jährlich 142,50 M, in Worten: Einhundertzweiundvierzig Mark 50 Rpf. Der Pachtbetrag ist in 4 Raten u. zwar am. 1.12. 1.3. 1.5. u. .1.9. zu zahlen. Herr Aloys Kempen stellt dem F.C. seine neben Herings gelegene Wiese als Sportplatz zur Verfügung. Als Entschädigung darf er den Raum der Wiese Herings, der zum Fußballspielen benutzt wird, abweiden. Eine weitere Entschädigung wird nicht gewährt. Den Sportplatz hat außer den Mitgliedern des F.C. zum Zwecke des Fußballspielens keiner zu betreten. Es wird nur an Sonn- u. Feiertagen und an den angesetzten Trainingsabenden gespielt. Findet ein Spiel mit einem anderen Verein statt, so hat Kempen dass Vieh aus der Wiese zu entfernen, oder Vorrichtungen zu treffen, dass das Vieh das Spiel nicht beeinträchtigt. Für Schäden die durch das Vieh an Sportgeräten entstehen, ist Kempen haftbar. Der Vertrag beläuft sich auf Sechs Jahre beginnend am 1. September 1927. Derselbe kann durch Herrn Herings gekündigt werden, wenn Herr Herings den Pachtvertrag auf dem Süggeratherhof kündigt, oder gekündigt wird, oder eines seiner Kinder durch Eröffnung eines selbständigen landw. Betriebes die Wiese benötigt. Jedoch muss er ein Jahr vorher kündigen. Der Pachtvertrag kann seitens des F.C. nach vorheriger einjährigen Kündigung aufgehoben werden. Hat der F.C. zu bestehen aufgehört, so gilt der Vertrag als erloschen.
Die Verpächter : Aloys Kempen, Franz Herings
Der Vorstand des F.C. Germania Josef Damm Franz Koch>
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